„Das unlängst publizierte Jagdpolizeigesetz hat zum Zwecke, den Zustand der Sicherheit und Ordnung wieder einzuführen, welcher durch den seit dem Jahre 1848 eingerissenen Unfug in dem Gebrauche des Schießgewehrs und bei der Ausführung der Jagd an vielen Orten auf bedauerliche Weise gestört worden war.“
Mir diesen drastischen Worten begründet die königlich preußische Regierung das Inkrafttreten der Regelung, die zur Folge die Entstehung von Jagdgenossenschaften hat. Der Besitz von Grund und Boden war nunmehr mit dem Jagdrecht verbunden. Dieses wird, bei kleinen Flächen, die nicht zur Ausnutzung im Rahmen einer Eigenjagd ausreichen, gemeinschaftlich durch Verpachtung verwertet.
Die Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdrechte war immer auch eine gute Einnahmequelle der Grundeigentümer bzw. der Gemeinde und erfolgte von jeher überregional. Um 1900 pachtet zum Beispiel der Bäckermeister Robert Rupprecht aus Leipzig die Jagd. Er ist der erste namentlich bekannte Pächter. Er lud seine Geschäftspartner, Betreiber großer Gaststätten, hierher ein, um sie für seine Erzeugnisse als Abnehmer zu gewinnen.
Nach dem II. Weltkrieg wurde die Bejagung, trotz Waffenverbot, wieder aufgenommen. So ist am 9. August 1947 eine Verpachtung für 750 Reichsmark mit der Einschränkung, dass „der gebotene Pachtpreis bei einer eventuellen Geldentwertung nach Dollarkurs in einer festen Währung verrechnet und bezahlt werde“, erfolgt.
Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik ging die Nutzung des Jagdrechtes auf staatliche Organe bzw. Jagdkollektive über. Eine Verwertung der Jagdrechte durch die Grundeigentümer war nicht mehr möglich.
Mit der politischen Wende der Jahre 1989/90 traten die Besitzrechte und damit auch die Jagdrechte wieder in den Vordergrund. Daraus ergab sich auch in Prießen die Notwendigkeit zur Errichtung einer Jagdgenossenschaft zur Verwertung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Die Satzung wurde am 21.01.1992 unterzeichnet und am 11.03.1992 durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt. Es erfolgte die Verpachtung der beiden neu festgelegter Jagdreviere. Auf Grund der Eingemeindung des Dorfes als Ortsteil in die Stadt Doberlug-Kirchhain ist auch die Jagdgenossenschaft erloschen. Eine Neugründung durch Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Doberlug-Kirchhain wurde im Jahr 2002 durchgeführt und durch die zuständige Behörde genehmigt.
Insgesamt verwaltet die Genossenschaft für etwa 100 Grundeigentümer die Jagdrechte auf ca. 1.300 Hektar. Der Jagdbezirk wurde in zwei Reviere aufgeteilt. In beiden Fällen handelt es sich um Hochwildjagdreviere. Aktuell ergeben sich in der Tragweite noch nicht abschließend zu beurteilende Auswirkungen auf den Wildbestand durch den Zuzug des Wolfes in der Region, aber auch durch den Aussatz von Auerhühnern im südlich angrenzenden Naturpark. Die aktuelle Pachtperiode läuft noch bis zum Jahre 2020. Zurzeit wird die Jagdgenossenschaft durch die Vorsteherin Carolin Gollasch sowie den Beisitzern Sören Jähnig und Jürgen Skobowsky vertreten.
Um mit der Jagdgenossenschaft in Kontakt zu treten, kann die E-Mail-Adresse
In Vorbereitung für die Mitgliederversammlung am 22.03.2024 kann hier der Entwurf des neuen Jagdpachtvertrages für die Jagdbögen Prießen Nord und Prießen Süd eingesehen werden.
Entwurf Jagdpachtvertrag Prießen